Kosten &
Vergütung
Transparente Informationen zu Kosten und Vergütung, damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können. Bei gerichtlichen Verfahren zahlt der Verlierer ggf. beide Anwälte und die Gerichtsgebühren selbst. Die Kosten seines Rechtsanwalts kann der Gewinner nur in der Höhe erstattet verlangen, wie sie das RVG vorsieht. Eine darüber hinaus gehende Vergütung seines Anwalts bekommt der Gewinner nicht erstattet.
Daher versuche ich, insbesondere bei Forderungsangelegenheiten, die Vergütung nach dem RVG zu bemessen. So hat der Mandant im Erfolgsfall (ggf. mit Ausnahme von Reisekosten) keine Kosten zu tragen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das RVG bildet die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung anwaltlicher Leistungen. Es stellt sicher, dass Gebühren transparent und nachvollziehbar berechnet werden. Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich im Zivilrecht in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Interesse, das hinter Ihrer Angelegenheit steht.
Diese gesetzliche Regelung greift immer dann, wenn keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde. Sie bietet sowohl dem Mandanten als auch dem Anwalt eine verlässliche Kalkulationsbasis für die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung.
Individuelle Honorarvereinbarung
Für umfangreiche außergerichtliche Beratungen oder komplexe Projektbegleitungen bieten sich Honorarvereinbarungen an. Diese werden als Stundenhonorar ausgestaltet sein. Dies gewährleistet ein Gleichgewicht zwischen Aufwand und Vergütung.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitte ich Sie, Ihren Versicherungsschein zum ersten Gespräch mitzubringen oder mir die entsprechenden Daten vorab zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise kann ich unmittelbar prüfen, ob und in welchem Umfang Kostenschutz besteht, und die erforderliche Deckungsanfrage direkt bei Ihrer Versicherung für Sie einreichen. Dies beschleunigt die Bearbeitung Ihres Anliegens und schafft von Beginn an Klarheit über die entstehenden Kosten.